Sind die Leistungen eines Chiropraktors durch gesetzliche Krankenkassen erstattungsfähig?

Seit 01.01.2012 lautet die Antwort teilweise „Ja“, abhängig davon ob die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung Chiropraktik-Leistungen von Chiropraktoren erstatten möchte.
 
Bisher waren die Leistungen eines Chiropraktors, der in Deutschland noch als Heilpraktiker zulassungspflichtig ist, gar nicht durch gesetzliche Krankenkassen erstattungsfähig.

Nun, durch eine Gesetzesänderung, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist, können gesetzliche Krankenversicherungen Chiropraktoren generell als Vertragspartner hinzuziehen oder deren Leistungen in Einzelfällen erstatten. Die Gesetzgebung, unter SGB V § 11 (6), regelt so genannte Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Unter anderem ist es nun möglich z.B. Vorsorgeleistungen, Nachsorgeleistungen und Leistungen von bisher nicht erstattungsfähigen Leistungserbringern zu erstatten.

Trotz intensivem und sehr anspruchsvollem Studium, strenger Zulassungsvoraussetzungen im Ausland und weltweiter Anerkennung des Berufsbilds eines Chiropraktors, waren Chiropraktoren leider in Deutschland aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage bislang generell „nicht zugelassen“ für GKVs. Die neue Gesetzgebung überbrückt diesen Zustand bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Berufsgesetz erlassen wird und eine Integration der Chiropraktoren ins öffentliche Gesundheitssystem erfolgt, so wie dies bereits in vielen anderen europäschen Ländern der Fall ist.

Zurzeit machen bereits einige gesetzliche Krankenkassen von dieser Möglichkeit Gebrauch, indem sie sich für Chiropraktoren als Kooperationspartner entscheiden und einen Pauschalbetrag der von diesen Chiropraktoren geleisteten Behandlungen übernehmen.

Wenden Sie sich also an ihre Krankenkasse, um zu erfahren, ob eine Erstattung chiropraktischer Behandlungskosten durch einen Chiropraktor für Sie möglich ist. Erwähnen Sie dabei auf jeden Fall, dass Sie sich von einem qualifizierten Chiropraktor behandeln lassen möchten, der nach den ECCE (European Council On Chiropractic Education) und CCEI (Councils on Chiropractic Education International) Standards qualifiziert ist. Gerne können Sie den unten stehenden Infobrief (link PDF Chiropraktik) über den Werdegang des Chiropraktors bei ihrer Krankenkasse vorlegen, falls unser Berufsbild dort noch nicht vertraut ist.